Die jährliche Nebenkostenabrechnung ist für viele Mieter ein komplexes und oftmals undurchsichtiges Dokument. Fehlerhafte Abrechnungen sind keine Seltenheit, und viele Mieter zahlen zu viel, weil sie die Abrechnung nicht genau überprüfen können. Hier kann ein Anwalt hilfreich sein, um die Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen. Aber was kostet das eigentlich? In diesem Artikel gehen wir detailliert auf die Kosten ein, die anfallen, wenn man einen Anwalt für die Prüfung der Nebenkostenabrechnung beauftragt.
Warum sollte man die Nebenkostenabrechnung prüfen lassen?
Nebenkostenabrechnungen enthalten häufig Fehler. Diese können von einfachen Rechenfehlern bis hin zu unzulässigen Posten reichen. Die häufigsten Fehler sind:
- Falsche Umlageschlüssel: Der Umlageschlüssel bestimmt, wie die Kosten auf die Mieter verteilt werden. Ein falscher Schlüssel kann zu erheblich höheren Kosten führen.
- Nicht umlagefähige Kosten: Manche Kosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Dazu gehören zum Beispiel Verwaltungskosten oder Instandhaltungskosten.
- Fehlende Belege: Vermieter sind verpflichtet, auf Verlangen Belege vorzulegen. Fehlen diese, ist die Abrechnung nicht nachvollziehbar.
Ein Anwalt kann diese und andere Fehler identifizieren und dem Mieter helfen, sein Recht durchzusetzen.
Was kostet es, die Nebenkostenabrechnung durch einen Anwalt prüfen zu lassen?
Die Kosten für die Prüfung einer Nebenkostenabrechnung durch einen Anwalt variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab:
- Honorar des Anwalts: Anwälte berechnen ihr Honorar entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis einer individuellen Vereinbarung.
- Umfang der Prüfung: Der Arbeitsaufwand hängt davon ab, wie komplex die Abrechnung ist und wie viele Belege geprüft werden müssen.
- Regionale Unterschiede: Die Anwaltskosten können je nach Region variieren.
Kosten nach dem RVG
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) legt die Gebühren für Anwälte fest. Für die Prüfung einer Nebenkostenabrechnung wird in der Regel eine Beratungsgebühr erhoben. Diese kann je nach Streitwert variieren. Der Streitwert bemisst sich oft an der Höhe der Nachforderung oder der gesamten Abrechnung.
Beispiel: Liegt die Nachforderung bei 500 Euro, kann die Beratungsgebühr nach dem RVG zwischen 100 und 200 Euro liegen.
Individuelle Vereinbarungen
Einige Anwälte bieten feste Pauschalpreise für die Prüfung einer Nebenkostenabrechnung an. Diese können zwischen 100 und 300 Euro liegen, je nach Aufwand und Umfang der Prüfung. Es lohnt sich, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.