Hier sind die wichtigsten Informationen zu den Kosten für ein Beratungsgespräch beim Notar:
Notarielle Beratungsgebühren
In der Regel fallen für ein reines Beratungsgespräch beim Notar Gebühren nach dem Gebührenrahmen für Notare an. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert und dem Aufwand des Notars.
Für eine einfache Erstberatung von ca. 30 Minuten werden oft pauschale Gebühren zwischen 100-300 CHF verlangt.[2] Bei komplexeren Sachverhalten mit längerem Beratungsaufwand können die Kosten entsprechend höher ausfallen.
Gebührenrahmen je nach Kanton
Die genauen Gebührensätze für notarielle Beratungen sind in den kantonalen Notariatsgebührenverordnungen geregelt und können kantonal unterschiedlich sein. Einige Beispiele:
- Kanton Zürich: 5/10 des Gebührenrahmens, mindestens aber 100 CHF[4]
- Kanton Bern: 5/10 des Gebührenrahmens, mindestens 200 CHF[2]
- Kanton Basel-Stadt: Zwischen 100-500 CHF je nach Aufwand[1]
Beratung im Rahmen einer Beurkundung
Erfolgt die Beratung im Zusammenhang mit einer notariellen Beurkundung (z.B. Kauf-, Erb-, Eheverträge), so sind die Beratungskosten in der Beurkundungsgebühr enthalten. Es fallen dann keine separaten Beratungsgebühren an.[3]
Die Notare sind verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren zu erheben. Abweichungen nach oben oder unten sind nicht erlaubt. Bei umfangreicheren Beratungen empfiehlt es sich, vorab eine Kostenschätzung einzuholen, um die zu erwartenden Gebühren abschätzen zu können.[2][3]
Citations:
[1] https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/23-sorge-und-umgangsrecht-6-verfahrensbeistand_idesk_PI17574_HI15190470.html
[2] https://www.stark-familie.info/de/eltern/recht/ausser-gerichtliche-konfliktloesungen/verfahren-vor-familiengericht/
[3] https://www.stern.de/familie/verfahrensbeistand–kindeswille-entspricht-nicht-unbedingt-kindeswohl-8955848.html
[4] https://www.anwalt-kindschaftsrecht.de/rolle-und-bedeutung-des-verfahrensbeistandes/
[5] https://www.gaois.ie/en/terminology/fiat?Query=ascertaining+the+views+and+wishes+of+the+child