Anwaltskosten bei einer Vorladung als Beschuldigter 2024

Wenn Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren vorgeladen werden, ist es ratsam, einen Strafverteidiger zu beauftragen. Die Kosten für einen Anwalt können je nach Komplexität des Falls und Erfahrung des Anwalts variieren. Hier sind einige wichtige Punkte zu den typischen Anwaltskosten bei einer Vorladung als Beschuldigter:

Erstberatung und Vorbereitung

Die meisten Anwälte bieten zunächst eine Erstberatung an, in der sie den Fall bewerten und Sie über Ihre Rechte und das weitere Vorgehen informieren. Hierfür fallen oft Pauschalen zwischen 200 – 500 CHF an.[3]

Für die Vorbereitung auf die Vernehmung, Aktenstudium und Strategieplanung berechnen Anwälte in der Regel Stundenhonorare zwischen 200 – 400 CHF.[3]

Anwesenheit bei der Vernehmung

Die Anwesenheit des Anwalts bei der polizeilichen Vernehmung oder Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft ist sehr wichtig. Hierfür verlangen Strafverteidiger meist Pauschalen zwischen 500 – 1.500 CHF, abhängig von der Dauer und Komplexität.[3]

Laufende Vertretung

Für die laufende anwaltliche Vertretung im Ermittlungsverfahren bis zur Anklage oder einem Strafbefehl berechnen Anwälte in der Regel Stundenhonorare zwischen 200 – 400 CHF.[3] Die Gesamtkosten hängen von der Verfahrensdauer und dem Aufwand ab.

Möglichkeit der amtlichen Verteidigung

Verfügen Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel, können Sie einen Antrag auf amtliche Verteidigung stellen. In diesem Fall übernimmt der Staat die Anwaltskosten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.[1][2]

Es ist ratsam, frühzeitig einen Strafverteidiger einzuschalten, da dieser Ihre Rechte von Beginn an wahren und eine bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln kann. Viele Anwälte bieten Ratenzahlungen an, um die Kosten besser planen zu können.[3]

Letztendlich hängen die Gesamtkosten stark vom konkreten Einzelfall ab. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger Ihres Vertrauens ist empfehlenswert, um die zu erwartenden Kosten besser einschätzen zu können.

Citations:
[1] https://www.bracherpartner.ch/cvfs/5632231/web/bracherpartner.ch/media/downloads/ratgeber-merkblaetter/pdf/die_rechte_des_beschuldigten_10_5_neu.pdf
[2] https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/themen/strafrecht/kosten.html
[3] https://rechtsanwaeltin-michaelis.de/kosten-tipps-und-tricks/
[4] https://ht-strafrecht.de/strafverfahren/kosten-strafverteidigung/
[5] https://ht-strafrecht.de/strafverfahren/vorladung-beschuldigter-polizei/
[6] https://zametzer-law.de/vorladung-als-beschuldigter-bei-der-polizei/