Wenn ein Schuldner trotz Fälligkeit einer Forderung nicht zahlt, kann ein Anwaltsschreiben mit Zahlungsaufforderung der nächste Schritt sein. Dieses förmliche Schreiben dient dazu, den Schuldner erneut aufzufordern, die ausstehende Zahlung innerhalb einer gesetzten Frist zu leisten. Hier die wichtigsten Punkte:
Inhalt des Schreibens
- Genaue Bezeichnung der offenen Forderung (Rechnungsnummer, Datum, Betrag)
- Aufforderung zur vollständigen Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist (meist 7-14 Tage)
- Hinweis auf die Konsequenzen bei Nichtzahlung (z.B. gerichtliche Geltendmachung, Inkasso)
- Auflistung der bisher angefallenen Mahnkosten und Anwaltsgebühren
- Unterschrift des Anwalts
Vorteile eines Anwaltsschreibens
- Offizieller und verbindlicher Charakter durch Einschaltung eines Anwalts[1]
- Erhöhter Druck auf den Schuldner, da weitere rechtliche Schritte angedroht werden[2]
- Dokumentation der Zahlungsaufforderung für mögliche spätere Gerichtsverfahren[3]
Rechtliche Grundlagen
- Das Mahnverfahren ist im Obligationenrecht (Art. 102 ff. OR) geregelt[1]
- Anwaltsgebühren können gemäss Anwaltsgesetz in Rechnung gestellt werden[2]
- Bei Nichtbeachtung kann Betreibung eingeleitet werden (SchKG)[3]
Weiteres Vorgehen
Bleibt die Zahlung nach Anwaltsschreiben aus, stehen dem Gläubiger verschiedene Möglichkeiten offen:
- Einleitung eines Betreibungsverfahrens zur zwangsweisen Schuldeneintreibung[3]
- Klageerhebung auf Leistung vor Gericht[1]
- Beauftragung eines Inkassounternehmens[2]
Ein Anwaltsschreiben zur Zahlungsaufforderung ist oft der letzte Warnschuss vor weitergehenden rechtlichen Schritten. Es erhöht den Druck auf den Schuldner und dokumentiert die Forderung für mögliche Gerichtsverfahren. Bei Nichtbeachtung sollte rechtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.[1][2][3]
Citations:
[1] https://www.studerzahner.ch/familienrecht.html
[2] https://www.wittib-law.ch/familienrecht/scheidung-zuerich/unterhaltszahlungen/
[3] https://www.familienrechtsinfo.ch/unterhalt/unterhalt-einklagen/
[4] https://www.kanzlei-hasselbach.de/category/familienrecht/unterhaltsrecht/kindesunterhalt/
[5] https://www.maenner.ch/faires-unterhaltsrecht/