Rechtsmittel gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers

Wenn ein Gerichtsvollzieher bei der Zwangsvollstreckung nicht ordnungsgemäß handelt, haben Betroffene verschiedene Rechtsmittel, um dagegen vorzugehen:

Vollstreckungserinnerung

Die Vollstreckungserinnerung ist das zentrale Rechtsmittel gegen Maßnahmen oder Unterlassungen des Gerichtsvollziehers. Sie kann sowohl vom Gläubiger als auch vom Schuldner oder von Dritten eingelegt werden.[1][2]

Mit der Vollstreckungserinnerung können beispielsweise folgende Punkte gerügt werden:

  • Weigerung des Gerichtsvollziehers, einen Vollstreckungsauftrag auszuführen
  • Pfändung von Gegenständen, die nach Auffassung des Schuldners unpfändbar sind
  • Verstoß gegen Vollstreckungsvorschriften[1][2]

Die Vollstreckungserinnerung ist schriftlich oder mündlich beim zuständigen Vollstreckungsgericht einzureichen. Über sie entscheidet das Gericht durch Beschluss, gegen den die sofortige Beschwerde als Rechtsmittel möglich ist.[1]

Sofortige Beschwerde

Die sofortige Beschwerde kann gegen Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts im Rahmen der Zwangsvollstreckung eingelegt werden, also auch gegen Beschlüsse zu Vollstreckungserinnerungen.[1][4]

Sie muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder mündlich beim Vollstreckungsgericht eingelegt werden. Die Beschwerde wird dann vom nächsthöheren Gericht (Landgericht oder Oberlandesgericht) geprüft.[1]

Drittwiderspruchsklage

Wird durch eine Pfändung in die Rechte eines Dritten eingegriffen, der nicht am Vollstreckungsverfahren beteiligt ist, kann dieser die Drittwiderspruchsklage erheben.[2][4] Damit kann er beispielsweise verhindern, dass ein gepfändeter Gegenstand versteigert wird, an dem er Eigentumsrechte hat.

Die Drittwiderspruchsklage ist beim Vollstreckungsgericht zu erheben, bei höherem Streitwert auch vor dem Landgericht möglich.[2]

Zusammengefasst haben Betroffene mit der Vollstreckungserinnerung, der sofortigen Beschwerde und der Drittwiderspruchsklage verschiedene Möglichkeiten, gegen fehlerhafte Maßnahmen des Gerichtsvollziehers im Rahmen der Zwangsvollstreckung vorzugehen.[1][2][4]

Citations:
[1] https://www.berlin.de/gerichte/assets/was-moechten-sie-erledigen/mdb-senatsverwaltungen-justiz-formularserver-zwangsvollstreckung-seiteneu-ag_nk_rechtsbehelfe_in_der_zwangsvollstreckung_12.13_ed.pdf [2] https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-neukoelln/was-moechten-sie-erledigen/ag-nk-merkblatt-rechtsbehelfe-in-der-zwangsvollstreckung-06-17.pdf [3] https://www.lecturio.de/mkt/jura-magazin/die-rechtsbehelfe-in-der-zwangsvollstreckung/ [4] https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht%28Deutschland%29
[5] https://www.justiz.nrw/BS/lebenslagen/zivilrecht/Zwangsvollstreckung/Rechtsbehelfe_Zwangsvollstreckung/index.php