Scheidungsfolgenvereinbarung: Anwalt oder Notar – Wer ist der richtige Ansprechpartner?

Bei einer Scheidung müssen viele wichtige Fragen geklärt werden, insbesondere wenn es um die finanziellen und vermögensrechtlichen Folgen geht. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt Aspekte wie Unterhalt, Aufteilung von Vermögenswerten und Schulden. Aber wer ist der richtige Ansprechpartner für die Erstellung einer solchen Vereinbarung – ein Anwalt oder ein Notar?

Vorteile eines Anwalts

Einen Anwalt für die Scheidungsfolgenvereinbarung zu beauftragen, hat einige Vorteile:

  1. Rechtliche Expertise: Anwälte sind Experten im Familienrecht und kennen die gesetzlichen Bestimmungen und Rechtsprechung genau. Sie können die Vereinbarung optimal auf Ihre Situation zuschneiden.[2]
  2. Interessenvertretung: Der Anwalt vertritt Ihre Interessen und verhandelt für Sie die bestmöglichen Konditionen aus. Bei strittigen Punkten setzt er sich für Ihre Rechte ein.[4]
  3. Außergerichtliche Einigung: Anwälte können oft eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung erzielen und so einen Gerichtsprozess vermeiden.[3]
  4. Vollstreckbarkeit: Eine von Anwälten erstellte Vereinbarung kann beim Gericht in eine vollstreckbare Urkunde umgewandelt werden.[4]

Vorteile eines Notars

Stattdessen können Sie auch einen Notar mit der Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung beauftragen:

  1. Neutrale Instanz: Der Notar ist eine neutrale und unabhängige Instanz, die die Interessen beider Parteien berücksichtigt.[4][5]
  2. Beratungspflicht: Notare sind verpflichtet, umfassend über Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung aufzuklären.[2][5]
  3. Direkte Vollstreckbarkeit: Eine notarielle Vereinbarung ist sofort vollstreckbar, ohne weitere gerichtliche Bestätigung.[1][4][5]
  4. Beweiskraft: Notarielle Urkunden haben eine besonders hohe Beweiskraft vor Gericht.[4]

Kombination sinnvoll

In der Praxis ist es häufig ratsam, sowohl einen Anwalt als auch einen Notar einzuschalten. Der Anwalt verhandelt die Inhalte der Vereinbarung und vertritt Ihre Interessen. Der Notar beurkundet die Vereinbarung anschließend und sorgt für die rechtliche Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit.[4][5]

Für bestimmte Regelungen wie den Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich oder die Übertragung von Immobilien ist die notarielle Beurkundung sogar gesetzlich vorgeschrieben.[2][4]

Der Anwalt kann Sie zudem zu steuerlichen Folgen der Scheidungsvereinbarung beraten, wofür der Notar nicht zuständig ist.[4]

Kosten berücksichtigen

Die Kosten für Anwalt und Notar sollten bei Ihrer Entscheidung ebenfalls eine Rolle spielen. Anwaltsgebühren richten sich nach Gegenstandswert und Aufwand, bei einfachen Fällen können bereits einige hundert Euro anfallen.[1] Notarkosten hängen vom Vermögen und Umfang der Vereinbarung ab.[5]

Für einkommensschwache Personen gibt es die Möglichkeit der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe, bei der der Staat die Anwaltskosten ganz oder teilweise übernimmt.[1]

Sowohl Anwälte als auch Notare spielen eine wichtige Rolle bei der Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Anwälte vertreten Ihre Interessen und verhandeln die Inhalte, während Notare für die rechtliche Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit sorgen. Eine Kombination aus beidem ist häufig der beste Weg zu einer fairen und rechtssicheren Vereinbarung.

Citations:
[1] https://www.unterhalt.net/scheidung/scheidungsfolgenvereinbarung-kosten/
[2] https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/scheidungsfolgenvereinbarung/
[3] https://www.anwalt.de/rechtstipps/scheidungsfolgenvereinbarung
[4] https://www.rosepartner.de/familienrecht/scheidungsvereinbarung.html
[5] https://www.advoscheidung.de/familienrecht-abc/was-ist-eine-scheidungsfolgenvereinbarung/