Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Berechnung der Anwaltskosten

Die Anwaltskosten im Arbeitsrecht richten sich hauptsächlich nach dem Streitwert, also dem Geldbetrag, um den es in der Rechtssache geht. Je höher der Streitwert, desto höher die Anwaltsgebühren.

Beispiel: Bei einem Streitwert von 2.000 € (z.B. ausstehender Lohn) beträgt die Gebühr für einen Anwalt ca. 395 € zzgl. Mehrwertsteuer für das gesamte Verfahren bis zum Urteil.

Stundenhonorar

Manche Anwälte berechnen auch ein Stundenhonorar zwischen 200-500 CHF pro Stunde. Die Höhe hängt von der Erfahrung und dem Ruf des Anwalts ab.

Erstberatung

Für eine erste Beratung von ca. 30-60 Minuten verlangen Anwälte oft eine Pauschale zwischen 100-300 CHF.

Zusatzkosten

Zu den reinen Anwaltsgebühren kommen noch Auslagen wie Kopier- und Portokosten, Gerichtsgebühren etc. hinzu. Üblich ist eine Auslagenpauschale von ca. 20 €.

Kostensenkung

Um Kosten zu sparen, kann man sich von der Gewerkschaft, einem Arbeitgeberverband oder über eine Rechtsschutzversicherung vertreten lassen. Auch Prozesskostenhilfe ist bei niedrigem Einkommen möglich.

Die Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht können je nach Einzelfall und Verfahrensverlauf durchaus einige Tausend Franken/Euro betragen. Eine frühzeitige Kostenschätzung durch den Anwalt ist ratsam.