Die Kosten für einen Strafrechtsanwalt können je nach Anwalt, Komplexität des Falls und Abrechnungsmodell stark variieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Honorarvereinbarung, die wir im Folgenden näher beleuchten:
Stundenhonorare
Viele Strafrechtsanwälte berechnen ihre Leistungen nach Stundensätzen. Übliche Stundenhonorare für einen Strafrechtsanwalt liegen zwischen 200-500 CHF. Die Gesamtkosten hängen von der Dauer und Intensität der Bearbeitung ab.
Pauschalhonorare
Manche Anwälte bieten für bestimmte Mandate wie z.B. Vertretungen bei Strafbefehlen oder Hauptverhandlungen Pauschalgebühren an. Diese können je nach Umfang einige Tausend Franken betragen.
Kostenlose Erstberatung
Einige Anwälte gewähren eine kurze kostenlose Erstberatung von ca. 30 Minuten, um den Fall einzuschätzen. Dies kann hilfreich sein, um den richtigen Anwalt zu finden.
Unentgeltliche Rechtspflege
Bei Bedürftigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden. In diesem Fall übernimmt der Staat die Anwaltskosten.
Kosten im Einzelfall
Die Kosten hängen stark vom Einzelfall ab. Bei komplexen Strafverfahren mit umfangreicher Aktenführung und Verhandlungen können schnell Zehntausende Franken fällig werden. Es empfiehlt sich, bereits bei der Anwaltswahl Kostentransparenz einzufordern und die Honorarvereinbarung schriftlich festzuhalten. Eine frühzeitige Kostenschätzung durch den Anwalt ist ratsam, um unerwartete Rechnungen zu vermeiden.
Durch die Berücksichtigung verschiedener Abrechnungsmodelle und eine klare Kommunikation der Kosten können Mandanten die für sie passende und bezahlbare Vertretung im Strafrecht finden.